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Bitcoin-ETF-Entscheidung für den 2. bis 10. Januar angesetzt

source-logo  coin-update.de 29 November 2023 08:24, UTC

Gestern, am 28. November, hat die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) ihre Entscheidung über die Anträge von Franklin Templeton und Hashdex auf einen börsengehandelten Bitcoin-Spotfonds (ETF) verschoben.

Diese Verzögerungen verlängern die Zeitspanne für die letzten beiden von 12 Bitcoin-ETF-Antragstellern, die auf eine zweite Entscheidung bis zum 1. Januar warteten. Mit Ausnahme von ARK Invest, dessen letzte Frist am 10. Januar abläuft, warten nun alle anderen Antragsteller auf ihre dritte Frist.

Die SEC bittet die Öffentlichkeit um Stellungnahmen zu diesen Anträgen, indem sie um schriftliche Kommentare zu den Formblättern 19b-4 der Antragsteller bittet. Dieses Formblatt ist ein aufsichtsrechtliches Dokument für die Notierung und den Handel mit Wertpapieren, das vom Formblatt S-1, dem Emissionsprospekt, getrennt ist. Die SEC hat eine 35-tägige Frist für Kommentare und Antworten auf Kommentare eröffnet, die mit ihrer Veröffentlichung im Federal Register beginnt.

Bitcoin-ETF-Zulassung zwischen dem 2. und 10. Januar?

James Seyffart, ein ETF-Analyst bei Bloomberg, zeigte sich überrascht über die frühe Entscheidung der SEC über den Antrag von Franklin Templeton. Er schrieb auf X:

„Update: Wow. Die SEC hat Franklin sehr früh behandelt. Eine weitere Entscheidung war nicht vor dem 1. Januar fällig. Interessant ist, dass Franklin der einzige Emittent ist, der noch keine aktualisierte S-1 eingereicht hat. Ich frage mich, ob das hier irgendeine Auswirkung hat.“

Seyffart vermutet, dass dieser Schritt die Voraussetzungen für eine Welle von Genehmigungen Anfang Januar schaffen könnte. Bei der weiteren Analyse der Situation stellte Seyffart auf X Hypothesen über die breitere Strategie der SEC auf:

„Diese Verzögerung bei Hashdex bestätigt für mich, dass dies wahrscheinlich ein Schachzug war, um jeden Antragsteller für eine mögliche Genehmigung bis zum 10. Januar 2024 aufzustellen.“

Er gab jedoch zu bedenken, dass dies nur für die 19b-4-Zulassungen gelte und dass die SEC noch nicht bereit sei, die S-1s zu genehmigen, und fügte hinzu:

„Die Genehmigung könnte hier also auch ohne sofortigen Start erfolgen. Sie könnten immer noch verweigert werden.“

Scott Johnsson, ein Anwalt für Finanzrecht bei Davis Polk, gab seine Einblicke in die frühe Entscheidung der SEC. Er deutete an, dass die frühe Entscheidung wahrscheinlich darauf abzielte, die Kommentierungsfrist vor dem 10. Januar abzuschließen, um gleichzeitige Genehmigungen zu ermöglichen. Er erklärte:

Das ist wirklich die einzige Möglichkeit, die Sinn macht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir das abschließen können. […] Das Problem war, dass Global X eine Kommentierungsfrist hatte, die am 29. Dezember endete. Wenn die SEC also alles auf einmal genehmigen wollte, mussten sie dies tun. […] Damit wird eine offene Genehmigungsfrist irgendwann nach dem 2. Januar und vor dem 10. Januar eingerichtet. Oder genauer gesagt, nicht später als am 10. Januar.

Auf die Frage nach den Gründen für die Verzögerung erklärte Johnsson, dass die zweite Frist für Franklin Templeton und Hasdex der 1. Januar sei.

„Sie erfordert eine 35-tägige Kommentierungsfrist, während der die SEC sie nicht genehmigen konnte. Global X befindet sich derzeit in einer Kommentierungsfrist bis zum 29. Dezember (EOD). Das ist der Freitag eines Feiertagswochenendes, und die SEC wird sich zumindest ein paar Tage Zeit nehmen wollen, um die eingegangenen Kommentare zu prüfen. Wenn sie also nicht an einem Feiertagswochenende mit wenig Gelegenheit zur Prüfung der Kommentare von Global X genehmigen wollte, war dies die vernünftigste Entscheidung“, bemerkte Johnsson.

Unter der Annahme, dass die SEC alle 12 Antragsteller genehmigen will, mussten sie die Uhr für Hashdex und Franklin früher starten, damit die 35-Tage-Frist um den 2. Januar herum endet.

„Damit bleibt eine Woche Zeit, um vor der Ark-Frist am 10. Januar gleichzeitige Genehmigungen zu erteilen“, schloss Johnsson.

Interessanterweise hat Franklin Templeton gestern auch einen aktualisierten Antrag für seinen Bitcoin-Spot-ETF vorgelegt. Seyffart wies darauf auf X hin und sagte:

„Heute früh habe ich gesagt, dass Franklin der einzige Antragsteller ist, der noch keinen geänderten S-1 eingereicht hat. Das ist erst vor einer Minute passiert.“

Diese Einreichung verstärkt das Narrativ, dass die SEC sich darauf vorbereitet, die Genehmigung aller 12 Bewerber für einen Spot-Bitcoin-ETF anzugleichen und ein einheitliches Startdatum anzustreben, um Fairness im Rennen um den ersten Spot-Bitcoin-ETF zu wahren.

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